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Sonntag, den 1. August 2010

Beitragsverrechnung

Bei der Beitragsverrechnung werden von der Assekuranz erwirtschaftete Überschüsse als Gewinnbeteiligung umgehend von den zu leistenden Beiträgen abgezogen. Die Prämienlast für den Versicherungsnehmer reduziert sich hierdurch erheblich, ohne dass im Hinblick auf Deckungssumme oder Ablaufleistung Einbußen hinzunehmen wären. Die Beitragsverrechnung entspricht einer sofortigen Gewinnbeteiligung.


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