Berufseinsteigerbonus (Riester-Rente)
Der Berufseinsteigerbonus wird Inhabern von Riester-Verträgen vom zuständigen Finanzamt gewährt, die bei Abschluss des Vertrages unter 25 Jahre alt sind und beläuft sich auf einmalig 200 Euro. Eine gesonderte Antragstellung ist für die Inanspruchnahme des Berufseinsteigerbonus nicht erforderlich.
Wie auch andere Zulagen im Rahmen der Riester-Förderung wird der Sonderbonus im Jahr der Leistung vom Mindesteigenbeitrag abgezogen, so dass sich insbesondere für junge Angestellte mit einem nur geringen Einkommen eine überdurchschnittlich hohe Förderquote ergibt.
