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Sonntag, den 1. August 2010

Bewachungskosten

Als Bewachungskosten werden Aufwendungen bezeichnet, die im Zuge einer durch äußere Umstände aufgetretenen Unbewohnbarkeit der Behausung des Versicherten eine Bewachung durch einen Wachdienst oder die Polizei erforderlich macht. Eine Hausratversicherung kommt in der Regel dann für diese Kosten auf, soweit der Bewachungszustand nicht länger als drei bis vier Tage andauert.


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