Copyright 2007-2008 by consumer services network GmbH, Freiburg
Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Werbung
Bewachungskosten
Als Bewachungskosten werden Aufwendungen bezeichnet, die im Zuge einer durch äußere Umstände aufgetretenen Unbewohnbarkeit der Behausung des Versicherten eine Bewachung durch einen Wachdienst oder die Polizei erforderlich macht. Eine Hausratversicherung kommt in der Regel dann für diese Kosten auf, soweit der Bewachungszustand nicht länger als drei bis vier Tage andauert.

