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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Bezugsberechtigter

Als Bezugsberechtigten bezeichnet die Versicherungswirtschaft die Person, die im Leistungsfall einer Police Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Deckungssummen hat. Bei einer Lebensversicherung sind Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter nicht identisch:

Hier werden die Hinterbliebenen versorgt und sind damit bezugsberechtigt. Es kann grundsätzlich jede natürliche Person als bezugsberechtigt im Versicherungsvertrag fixiert werden. Auch eine Änderung der bezugsberechtigten Person während der Laufzeit einer Police ist möglich.


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