Dauerzulagenantrag
Der Dauerzulagenantrag ermöglicht es Inhabern eines-Riester-Vertrages seit dem Jahr 2005, mit einem einzigen Antrag jedes Jahr aufs Neue automatisch in den Genuss der staatlichen Zulagen zu kommen. Bis zur Einführung dieses Instruments mussten Sparer noch einmal im Kalenderjahr einen neuen Antrag stellen.
Wer einen Dauerzulagenantrag erteilt, sollte darauf achten, dem Vertragspartner Veränderungen in der persönlichen Lebenssituation wie zum Beispiel die Zahl der Kinder oder dem Familienstand rechtzeitig mitzuteilen. Ebenso eine Veränderung des Einkommens ist mitteilungspflichtig.
