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Deckungskapital
Das Deckungskapital einer Police setzt sich zusammen aus den geleisteten Einlagen, der Garantieverzinsung sowie der Überschussbeteiligung abzüglich der zu Beginn des Vertrages subtrahierten Kosten für Abschluss, Vermittlung, Verwaltung und Versicherungsschutz. Kündigt der Versicherungsnehmer seinen Vertrag vor Ablauf, erhält er den so genannten Rückkaufswert ausbezahlt. Dieser orientiert sich am Deckungskapital und wird um ein Stornierungselement verringert.
