Direktzusage
Bei einer betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber (AG) dem Arbeitnehmer (AN) gegenüber zu einer Rentenzahlung im Ruhestand. Dritte Institutionen sind in der vertraglichen Beziehung nicht involviert.
Der AG bildet im Laufe des Arbeitsverhältnisses stets Rückstellungen für die Pensionszusagen. Direktzusagen müssen allerdings über den Pensionssicherungsverein gegen Insolvenz des AGs abgesichert werden.
