KfzVersicherungen.comZinsen.comVergleich.netTarife.comGeldanlage.com
Vergleich.net
Samstag, den 4. Februar 2012

Direktzusage

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber (AG) dem Arbeitnehmer (AN) gegenüber zu einer Rentenzahlung im Ruhestand. Dritte Institutionen sind in der vertraglichen Beziehung nicht involviert.

Der AG bildet im Laufe des Arbeitsverhältnisses stets Rückstellungen für die Pensionszusagen. Direktzusagen müssen allerdings über den Pensionssicherungsverein gegen Insolvenz des AGs abgesichert werden.


Zurück

Berufsunfähigkeit

Jeder 4. Bürger ist von Berufsunfähigkeit betroffen - so können Sie für den Ernstfall vorsorgen

Kostenlose Beratung

Rentenversicherung

Wer jetzt an morgen denkt hat die Möglichkeit sich die ideale Altersrente zu sichern!

Lassen Sie sich von Experten beraten

Kostenlose Infos

Lebensversicherung

Lebensversicherungen mit hoher Rendite -

Forden Sie jetzt ein kostenloses & unabhängiges Angebot unserer Experten an

Kostenlose Beratung