Entschädigungsgrenze
Abhanden gekommene oder vernichtete Wertsachen werden von einer Hausratversicherung regelmäßig bis zu einer maximalen Höhe von 20 Prozent des Versicherungsschadens erstattet.
Höhere Deckungen, die aufgrund der Beschaffenheit des Hausrats erforderlich sind, können individuell mit der Assekuranz vereinbart werden. Insbesondere Versicherte, die größere Werte in Form von Gemälden, Schmuck oder Wertpapieren zu Hause lagern, sollten sich nicht mit dem standardmäßigen Versicherungsschutz zufrieden geben.

