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Samstag, den 4. Februar 2012

Erlebensfall

Der Erlebensfall ist dem Bereich der Lebensversicherungen zuzuordnen. Er bezeichnet die Situation, in welcher das Ende der Laufzeit erreicht ist und sich der Versicherungsnehmer am Leben befindet. In wiefern der Erlebensfall von Bedeutung ist, hängt ganz von der gewählten Versicherung ab.

Insbesondere bei der kapitalgedeckten Lebensversicherung spielt der Erlebensfall eine wichtige Rolle: Weil der Versicherungsnehmer das Ende der Laufzeit erlebt, steht ihm die erzielte Ablaufleistung zu.

Bei anderen Lebensversicherungen wie zum Beispiel der Risikolebensversicherung trifft am Ende der Laufzeit ebenfalls der Erlebensfall ein, nur mit dem Unterschied, dass dieser fortan den Versicherer aufgrund des Vertragsendes von Zahlungen im Todesfall des Versicherungsnehmers befreit.


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