Forderungsausfall
In der Versicherungswirtschaft wird von einem Forderungsausfall gesprochen, wenn der Versicherungsnehmer eine Forderung geltend macht, diese jedoch nicht erfüllt wird. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass zwei unterschiedliche Arten von Forderungsausfällen existieren.
Zum einen wird von einem Forderungsausfall gesprochen, wenn sich die Versicherung weigert, im Schadensfall einzuspringen und die Kosten zu übernehmen. Dies kann zum Beispiel vorkommen, wenn der Versicherungsnehmer gegen die getroffenen Vereinbarungen verstoßen hat.
Ein Forderungsausfall kann aber auch entstehen, wenn die gegnerische Seite zur Zahlung verpflichtet ist, dieser aber nicht nachkommt, weil zum Beispiel kein Versicherungsschutz besteht.
