Freie Heilfürsorge
Bestimmte Personengruppen, die in einem vertraglichen Verhältnis mit dem Staat stehen, genießen freie Behandlung bei allen kassenärztlichen Medizinern.
Insbesondere Soldaten, Wehrdienstleistende sowie Personen, die ihren Ersatzdienst leisten, sind automatisch über ihren jeweiligen Arbeitgeber - beispielsweise das Bundesamt für den Zivildienst - krankenversichert.
Private Zusatzversicherungen können für den Fall einer vorübergehend zur Verfügung stehenden freien Heilfürsorge im Rahmen einer Anwartschaft ruhen.
