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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Gefährdungshaftung

Für Schäden Dritter muss auch derjenige aufkommen, der sich durch die Schaffung einer Gefahrensituation für den Schaden verantwortlich zeichnet. Es muss in diesem Fall kein eigenes Verschulden vorliegen. Leckt zum Beispiel ein Heizöltank, muss der Besitzer bzw. dessen Haftpflichtversicherung, so er denn eine besitzt, für den Schaden an der Umwelt aufkommen.


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