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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Hinterbliebenenversicherung

Eine Hinterbliebenenversicherung sichert Angehörige von Inhabern eines Rürup-Vertrages ab, indem für den Fall des Ablebens des Versicherungsnehmers dem verwitweten Ehegatten eine Leibrente zugestanden wird.

Ohne eine derartige separat abzuschließende Police fallen die Ansprüche aus der Basisrente dem Umlagesystem zu und sind folglich für die Angehörigen verloren; vererbt werden können die Guthaben aus den Verträgen nicht. Bislang ist der Abschluss einer Hinterbliebenenversicherung nicht bei allen Anbietern möglich. In jedem Fall mindert die Police die Höhe der Rentenleistung des Vertragsinhabers.


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