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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Inflationsausgleich

In vielen Versicherungsverträgen werden Prämien, Kapitalauszahlung sowie Unfallrente einmal jährlich an die allgemeine Teuerungsrate, gemessen am harmonisierten Verbraucherpreisindex, angepasst.

Der Sinn dieser Maßnahme liegt in der Gewährleistung eines tatsächlich ausreichenden Versicherungsschutzes, der gerade im Falle langer Vertragslaufzeiten durch die Inflation in Gefahr geraten kann. In der Regel müssen Versicherte mit einem jährlichen Anstieg der Beiträge um rund 2 Prozent rechnen.


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