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Kapitaldeckung
In der privaten Krankenversicherung existiert das Phänomen teils drastisch steigender Beiträge für ältere Versicherte. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen und den Anstieg der Belastungen im Alter so weit wie möglich abzufedern, werden nach gesetzlicher Vorschrift zehn Prozent der Prämien einer Maßnahme zur Kapitaldeckung zugeführt, aus der später Teile der Beiträge abgegolten werden.
