Kapitaldeckungsverfahren
Beim Kapitaldeckungsverfahren werden Beiträge der Versicherten zu einem –meist individuellen – Kapitalstock angespart und ab dem Renteneintritt inklusive der durch die Anlage am Kapitalmarkt erwirtschafteten Erträge an die Leistungsempfänger ausbezahlt.
Das Kapitaldeckungsverfahren findet in Deutschland bei der privaten sowie der betrieblichen Altersvorsorge Anwendung; in der gesetzlichen Versorgungsstruktur ist es nicht vorgesehen. Hier greift das Umlageverfahren.
