Kapitalgarantie
Wer eine private Rentenversicherung abschließt und Investmentfonds als Anlagevehikel wählt, kann mit der Assekuranz vereinbaren, dass zum Ende der Laufzeit zumindest die einbezahlten Beiträge als Kapitalbetrag zur Verfügung stehen.
Durch diese Garantie erhält der Versicherungsnehmer ein höheres Maß an Planbarkeit, muss dafür allerdings im Gegenzug auf einen wesentlichen Teil der Rendite seiner Anlagen verzichten. Bei staatlich geförderten Varianten privater Rentenversicherungen ist die Existenz einer Kapitalgarantie sogar Voraussetzung für die Gewährung der Zuschüsse bzw. der Steuervorteile.
