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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Kapitalwahlrecht

Am Ende der Laufzeit besteht bei vielen privaten Rentenversicherungen für die Vertragsinhaber die Möglichkeit, zwischen einer sofortigen Auszahlung des gesamten Vertragsguthabens und einer lebenslangen, garantierten Rente zu wählen.

Erstere Variante wird durch die Ausübung des Kapitalwahlrechts realisiert. Das Kapitalwahlrecht existiert nicht bei Verträgen zur Rentenversicherung, die einer steuerlichen Vergünstigung im Rahmen der Rürup-Rente unterliegen und stellt so einen zentralen Vorteil gänzlich privater Sparmaßnahmen dar.


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