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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Kausalzusammenhang, adäquater

Ein adäquater Kausalzusammenhang ist dann gegeben, wenn zwischen der Handlung einer Person und dem Schaden eines Dritten eine eindeutig ursächliche Beziehung besteht. Vergeht sich beispielsweise Jemand der Brandstiftung an einem Gebäude, so ist er ursächlich verantwortlich für den entstehenden Brandschaden. Gleiches gilt für Fehler im Straßenverkehr oder Unfälle im Haushalt.


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