Kinderzulage
Jeder Inhaber eines Riester-Vertrages hat Anspruch auf Zulagen seitens des Staates. Diese setzen sich zusammen aus der Grundzulage von 156 Euro pro Person und Jahr sowie der Kinderzulage. Diese beträgt 185 Euro je kindergeldberechtigtem Kind sowie 300 Euro für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden. Die Kinderzulage wurde eingeführt, um die private Altersvorsorge auch für Familien attraktiv zu machen. Die Ansprüche können gleichermaßen dem Vater oder der Mutter des Kindes zugeordnet werden. Nach der Geburt fallen die Ansprüche allerdings zunächst automatisch an die Mutter.
