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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Kohortenprinzip (Rürup)

Das Kohortenprinzip versteht sich als die Gruppierung von staatlich geförderten Rürup-Verträgen nach deren Abschlussjahr. Die Einteilung ist dabei in steuerlicher Hinsicht von Bedeutung: Je nach zugehöriger Klasse können die Einzahlungen in die Verträge zu einem mehr oder minder großen Anteil steuerlich geltend gemacht werden, wobei die Geltendmachung sukzessive bis auf 100 Prozent ansteigt.

Umgekehrt findet in der Auszahlungsphase der Verträge eine nachgelagerte Besteuerung statt, die sich der Höhe nach an der jeweiligen Kohorte orientiert: Je größer der Anteil der steuerlich geltend gemachten Einzahlungen ist, desto größer ist auch der Anteil der Rentenleistung, die mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist.


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