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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Krankenhaustagegeld

Ein Krankenhaustagegeld wird Versicherten gezahlt, wenn ein stationärer Klinikaufenthalt notwendig ist. Dabei wird pro Tag, den der Versicherte im Krankenhaus verbringen muss, eine Pauschale gezahlt. Diese dient dazu, Kosten abzudecken, die nicht unmittelbar Folge der Erkrankung sind, beispielsweise die Bestellung eines Stellvertreters für Selbstständige oder auch eine notwenige Haushaltskraft etc. Die Höhe des Krankenhaustagegeldes kann in der Regel frei mit der Assekuranz vereinbart werden.


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