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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Lohnabzugsverfahren

Das Lohnabzugsverfahren bezeichnet die gängige Praxis, nach der die Beiträge zu sämtlichen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung, die auf den Arbeitnehmer entfallen, von dessen Arbeitgeber eingehalten und an die zuständige Einzugsstelle abgeführt werden.

Der Arbeitnehmer erhält mit seiner Lohnabrechnung Auskunft über die geleisteten Beiträge und kann dazu bei der Rentenversicherung Informationen über deren tatsächlichen Eingang einholen.


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