Mindesteigenbetrag
Um in den Genuss der vollständigen staatlichen Förderung zu kommen, müssen Inhaber eines Riester-Vertrags mindestens vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertag einzahlen. Von dieser Zahlungspflicht werden die Zulagenansprüche abgezogen. Wird ein geringer Betrag eingezahlt, gewährt der Gesetzgeber die Fördermittel anteilig.
Ergibt sich aufgrund eines besonders hohen Zulagenanspruchs, beispielsweise wegen vieler Kinder des Vertragsinhabers, ein negativer Wert, greift der Sockelbetrag.
