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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Nebenintervention

Eine Nebenintervention bezeichnet den Eintritt einer dritten Partei in einen bestehenden Rechtsstreit. Die eintretende Partei hat dabei Interesse an dem Ausgang des Streits. In vielen Fällen zahlt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der neu in die Auseinandersetzung eintretenden Partei. Die Nebenintervention ist grundsätzlich bei Verfahren des zivilrechtlichen Bereichs möglich.


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