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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Nutzungsausfall

Der Nutzungsausfall spielt im Bereich der Kfz-Versicherung eine sehr wichtige Rolle. Wenn das Fahrzeug des Versicherungsnehmers beschädigt ist bzw. aufgrund des Unfalls nicht mehr genutzt werden kann, ist es unter Umständen möglich, dass dem Versicherungsnehmer ein Nutzungsausfall entsteht.

Diesen kann er gegenüber der gegnerischen Versicherung gelten machen, so dass diese dazu verpflichtet ist, die Kosten für einen vergleichbaren Mietwagen oder für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu übernehmen.

Ob tatsächlich ein Nutzungsausfall besteht, sollte immer im Vorfeld geklärt werden, da man ansonsten auf den Kosten sitzen bleiben kann. Ergänzend ist anzumerken, dass Arbeitnehmer einen Nutzungsausfall leichter als Gewerbetreibender nachweisen und geltend machen können.


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