Ombudsmann
Im Jahr 2001 führte die Versicherungswirtschaft einen Ombudsmann ein, der Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgebern schlichten soll.
Voraussetzung für die Einschaltung des Ombudsmannes als unabhängige Schiedsstelle ist, dass in dem Konflikt noch kein Gerichtsverfahren eingeleitete wurde und dass das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen noch nicht angerufen wurde, wodurch sich auch der wesentliche Zweck der Institution erklärt.
Bei Streitwerten bis zu einem Betrag von 5000 Euro darf der Ombudsmann eine verbindliche Entscheidung treffen; bei darüber hinausgehenden Gegenwerten steht ihm lediglich das Aussprechen einer Empfehlung zu. Ombudsmänner werden von der Versicherungswirtschaft finanziert.
