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Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten verstehen sich als Verstöße gegen geltendes Recht, die nicht als Straftat gelten und daher nicht von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht werden, sondern lediglich eine -oft behördlich angeordnete – Geldbuße nach sich ziehen. Bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich in vielen Fällen um Delikte im Bereich des Straßenverkehrs, zum Beispiel das Falschparken.

