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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten verstehen sich als Verstöße gegen geltendes Recht, die nicht als Straftat gelten und daher nicht von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht werden, sondern lediglich eine -oft behördlich angeordnete – Geldbuße nach sich ziehen. Bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich in vielen Fällen um Delikte im Bereich des Straßenverkehrs, zum Beispiel das Falschparken.


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