Pensionsrückstellungen
Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen eines Unternehmens, die für die Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersvorsorge gebildet werden. Der Aufbau der auf der Passivseite zu bilanzierenden Posten erfolgt über die Gewinn- und Verlustrechnung, wobei in einigen Fällen auch eine unmittelbare Gegenbuchung gegen eine Eigenkapitalposition erfolgt.
Bei der betrieblichen Innenfinanzierung kann sich die steuerliche Geltendmachung der eigenkapitalmindernden Rückstellungen vorteilhaft für das Unternehmen auswirken. Bei der Verwaltung der Zusagen ist nicht nur eine ausreichende Deckung, sondern darüber hinaus auch eine zum Zeitpunkt der Fälligkeit ausreichende Liquidität.
