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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Pfändungsfreiheit (Rürup-Rente)

Rürup-Verträge können während der Ansparzeit nicht aufgelöst werden. Dementsprechend sind die im Vertrag befindlichen Vermögenswerte vor dem Zugriff eventueller Gläubiger sowie vor der Anrechnung im Rahmen eines Antrags auf Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt geschützt.

In der Auszahlungsphase können dann allerdings Einnahmen, die oberhalb der gesetzlichen Pfändungsgrenze liegen, von eventuellen Gläubigern gepfändet werden.


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