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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Pflichtversicherung

Versicherungen können in zwei Bereiche eingeteilt werden: Zum einen in freiwillige Versicherungen, zum anderen in Pflichtversicherungen. Bei letzteren handelt es sich um Versicherungen, die zwingend abgeschlossen werden müssen, um in bestimmten Bereichen aktiv werden können.

So handelt es sich zum Beispiel bei der Kfz-Versicherung um eine Pflichtversicherung: Wer am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss sein Fahrzeug zuvor versichern. Aber auch bestimmte Berufshaftpflichtversicherungen können in den Bereich der Pflichtversicherung fallen.

Die Ausübung einiger Berufe kann ohne den Abschluss der jeweils vorausgesetzten Pflichtversicherung strafbar sein.


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