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Rechtsschutzzusage
Die Rechtsschutzzusage bezeichnet die Zusage des Versicherungsgebers an den Versicherungsnehmer zur Übernahme der Kosten eines bestimmten Rechtsstreites. Die Zusage kann unter Umständen zurückgezogen werden, wenn bei der Erteilung von falschen Tatsachen ausgegangen werden musste. Sind bis zur Rücknahme bereits Kosten entstanden, muss der Versicherungsnehmer diese in der Regel nur dann zurückerstatten, wenn er fahrlässig falsche Angaben gemacht hat.

