KfzVersicherungen.comZinsen.comVergleich.netTarife.comGeldanlage.com
 
Vergleich.net
Donnerstag, den 17. Mai 2012

Rechtsschutzzusage

Die Rechtsschutzzusage bezeichnet die Zusage des Versicherungsgebers an den Versicherungsnehmer zur Übernahme der Kosten eines bestimmten Rechtsstreites. Die Zusage kann unter Umständen zurückgezogen werden, wenn bei der Erteilung von falschen Tatsachen ausgegangen werden musste. Sind bis zur Rücknahme bereits Kosten entstanden, muss der Versicherungsnehmer diese in der Regel nur dann zurückerstatten, wenn er fahrlässig falsche Angaben gemacht hat.


Zurück

- Rechtsschutzversicherung -



Testsieger unabhängig vergleichen und online abschließen - bis zu 40% Ihrer Versicherungsbeiträge sparen!

Rechtsschutz Infos

Leistungsumfang, Anwaltswahl, wer ist mitversichert -

Häufig gestellte Fragen und alle Antworten zum Thema Rechtsschutzversicherung

Jetzt informieren