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Rentengarantiezeit
Bei privaten Rentenversicherungen besteht die Möglichkeit, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Für den Fall des Ablebens des Versicherungsnehmers wird die vereinbarte Rente dann bis zum Ablauf dieser Zeit gezahlt. Diese Variante ist besonders wichtig für Rentner, die andere Personen mit ihrer Rente versorgen müssen. Die Höhe der monatlichen Rente verringert sich durch die Aufnahme einer entsprechenden Klausel mehr oder minder stark.
