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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Risikostrukturausgleich

Der Risikostrukturausgleich verteilt Mittel innerhalb des Verbundes der gesetzlichen Krankenkassen um und soll so sicherstellen, dass alle Assekuranzen im Wettbewerb um Patienten mit denselben Chancen ausgestattet sind. Prinzipiell werden beim RSA die Beitragseinnahmen einer Kasse mit deren Finanzmittelbedarf verglichen. Kassen, die beispielsweise besonders viele alte Menschen zu ihren Mitgliedern zählen und so überdurchschnittlich hohe Kosten verzeichnen, haben Anspruch auf Mittel im Rahmen des RSA.


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