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Donnerstag, den 17. Mai 2012

RLV auf verbundene Leben

Die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben umfasst stets mehrere Versicherungsnehmer, die in wirtschaftlicher Beziehung bzw. Abhängigkeit voneinander stehen. Stirbt einer der Versicherten, wird die Todesfallleistung ausbezahlt. Die Höhe der zu entrichtenden Prämien orientiert sich dabei an den Risikotafeln aller Beteiligten und kann daher sehr unterschiedlich ausfallen. Diese Form der Risikolebensversicherung macht insbesondere für Geschäftspartner und kinderlose Ehepartner Sinn.


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