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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Rückkaufswert

Der Rückkaufswert beschreibt den Wert einer Rentenpolice zu einem bestimmten Zeitpunkt im laufenden Vertragsverhältnis. Er setzt sich zusammen aus sämtlichen Einlagen sowie den mit diesen erwirtschafteten Renditen abzüglich der entstandenen Kosten.

In der Regel beläuft sich der Rückkaufswert in den ersten Versicherungsjahren auf Null und steigt erst im Zeitverlauf an. Zum Vertragsende nähert er sich sukzessiv dem Kapitalwert der Police.


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