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Sockelbetrag
Der Sockelbetrag greift, wenn die Berechnung des Mindesteigenbetrags zu einer negativen Summe führt. Dies kann insbesondere bei Familien mit Kindern sowie Geringverdienen der Fall sein. Der Sockelbetrag beläuft sich auf sechzig Euro im Jahr. Er ist auch dann in einen Vertrag einzuzahlen, wenn die aus Mindesteigenbetrag und Zulagen ermittelte Schuld geringer ausfällt.
