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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Sonderausgabenabzug (Rürup-Rente)

Die Rürüp-Rente wird von staatlicher Seite steuerlich begünstigt. Anleger können einen Teil der in einen Vertrag zur Basisrente eingezahlten Beiträge als Sonderausgabenabzug bei der Einkommenssteuer geltend machen. Im Jahr 2008 erfolgt eine Anrechnung von 66 Prozent der geleisteten Einlagen, wobei sich der maximal absetzbare Anteil um zwei Prozentpunkte je Kalenderjahr bis 2020 und um ein Prozent bis 2030 erhöht und dann sämtliche Einlagen geltend gemacht werden können.


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