Sonderausgabenabzug
Die Riester Rente wird vom Gesetzgeber durch Zulagen und steuerliche Vergünstigungen gefördert. Anleger können Aufwendungen im Rahmen eines Riester-Vertrages als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer absetzen, wobei der maximale anrechenbare Betrag sich seit Beginn des Jahres 2008 auf 2100 Euro beläuft.
Dem Finanzamt sind zusätzlich die gewährten Zuschüsse anzugeben. Diese werden von der Steuerersparnis abgezogen. Eine doppelte Förderung erfolgt dementsprechend nicht.
