KfzVersicherungen.comZinsen.comVergleich.netTarife.comGeldanlage.com
Vergleich.net
Donnerstag, den 17. Mai 2012

Sonderausgabenabzug

Die Riester Rente wird vom Gesetzgeber durch Zulagen und steuerliche Vergünstigungen gefördert. Anleger können Aufwendungen im Rahmen eines Riester-Vertrages als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer absetzen, wobei der maximale anrechenbare Betrag sich seit Beginn des Jahres 2008 auf 2100 Euro beläuft.

Dem Finanzamt sind zusätzlich die gewährten Zuschüsse anzugeben. Diese werden von der Steuerersparnis abgezogen. Eine doppelte Förderung erfolgt dementsprechend nicht.


Zurück

Berufsunfähigkeit

Jeder 4. Bürger ist von Berufsunfähigkeit betroffen - so können Sie für den Ernstfall vorsorgen

Kostenlose Beratung

Rentenversicherung

Wer jetzt an morgen denkt hat die Möglichkeit sich die ideale Altersrente zu sichern!

Lassen Sie sich von Experten beraten

Kostenlose Infos

Lebensversicherung

Lebensversicherungen mit hoher Rendite -

Forden Sie jetzt ein kostenloses & unabhängiges Angebot unserer Experten an

Kostenlose Beratung