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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflicht kommt für Schäden auf, die durch ein Tier verursacht worden sind und für die sonst der Tierhalter eintreten müsste. Läuft beispielsweise ein Hund unkontrolliert auf die Straße und kommt es aufgrund dessen zu einem Verkehrsunfall, tritt die Tierhalterhaftpflicht für den entstandenen Schaden ein. Für die Haltung viele Haustiere ist der Besitz einer solchen Haftpflichtversicherung mittlerweile zur Pflicht geworden.


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