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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Todesfallleistung (Unfallversicherung)

Die meisten Unfallversicherungen beinhalten beim Ableben des Versicherungsnehmers eine bestimmte Todesfallleistung. Diese wird an die im Versicherungsvertrag bestimmte, leistungsberechtigte Person ausbezahlt.

Hat der Versicherungsnehmer in diesem Zusammenhang keinerlei Vorkehrungen getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, nach der zunächst Ehegatten und dann Kinder erbberechtigt sind. Die leistungsberechtigte Person kann vom Versicherungsnehmer im Laufe der Vertragslaufzeit jederzeit geändert werden.


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