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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine der in der BRD existierenden fünf Möglichkeiten der Abwicklung für die betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber überweist dabei in der Regel die entsprechenden Beiträge an die Unterstützungskasse, die ihrerseits dann die Rentenansprüche ausgleicht.

Einen Rechtsanspruch gegen die Unterstützungskasse hat der Arbeitnehmer jedoch nicht. Dieser richtet sich im Zweifelsfalle gegen den Arbeitgeber. Wird die betriebliche Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse abgewickelt, muss zwingend eine Sicherung über den Pensionssicherungsverein erfolgen.


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