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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Verbundene Lebensversicherung

Eine verbundene Lebensversicherung wird von zwei oder mehreren Personen bei einem Versicherer abgeschlossen und leistet bei Ableben von zumindest einem Beteiligten die gesamte Versicherungssumme, die in der Regel gleichmäßig auf alle Vertragsinhaber aufgeteilt wird.

Lebensversicherungen auf verbundene Leben werden insbesondere von Personen abgeschlossen, die in signifikanter wirtschaftlicher Abhängigkeit zueinander stehen, zum Beispiel Geschäftspartner oder auch Eheleute. Die Kosten der Police hängen von den jeweiligen Merkmalen der einzelnen Versicherten ab und variieren daher stark.


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