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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet das Einkommensniveau, dessen dauerhaftes Überschreiten sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer dazu berechtigt, aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten und Mitglied bei einer Privaten Krankenversicherung zu werden.

Die Grenze wird in der Regel einmal jährlich vom Gesetzgeber angepasst und beläuft sich im Jahr 2009 auf 48.600 Euro Mindestverdienst, da im Zuge der Gesundheitsreform vor einigen Jahren eine deutliche Anhebung vollzogen wurde.


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