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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Vorsorgeaufwendungen

Aufwendungen im Rahmen der privaten Altersvorsorge können steuerlich als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden, sofern das jeweils gewählte Anlagevehikel die notwendigen juristischen Rahmenbedingungen erfüllt. Englische Lebensversicherungen stellen in dieser Hinsicht einen Sonderfall dar:

Während normale Fondspolicen in Deutschland nicht von der Steuer abgesetzt werden können, gilt das für die Lebensversicherungen von der Insel schon. Die Assekuranzen können jedoch bis zu 100 Prozent des verwalteten Vermögens in Aktien investieren und stellen somit für viele deutsche Anleger eine steueroptimierte Alternative dar.


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