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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die Vorvertragliche Anzeigepflicht verlangt von Versicherungsnehmern, ihrer Assekuranz umfassend und wahrheitsgemäß Auskunft über versicherungsrelevante Umstände zu geben. Bestimmte gravierende Vorerkrankungen sind dabei genauso von Relevanz wie einige als riskant einzustufende Hobbys oder Verhaltensweisen (insbesondere das Rauchen).

Verletzt der Versicherungsnehmer seine vorvertragliche Anzeigepflicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist der Versicherungsvertrag mitunter unwirksam, was im Falle eines eintretenden Versicherungsfalls zu einer Verweigerung der Leistung seitens der Assekuranz führen kann.


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