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Wenigfahrerrabatt
Der Wenigfahrerrabatt beschreibt das umgangssprachliche Synonym für Tarife der Kfz-Versicherung, bei denen die Assekuranz dem Versicherungsnehmer dann einen Rabatt gewährt, wenn dieser eine entsprechend geringe jährliche Kilometerleistung nicht überschreitet. Wird im Nachhinein festgestellt, dass die Fahrleistung höher ausgefallen ist als vom Versicherungsnehmer veranschlagt, sind Nachzahlungen für die Versicherungspolice und ggf. auch Vertragsstrafen fällig.

