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Widerrufsrecht
Versicherungsnehmer, die eine Risikolebensversicherung neu abschließen, haben nach der Unterzeichnung des Vertrages ein 30 Tage gültiges Widerrufsrecht, mit dem der Vertrag bzw. dessen Zustandekommen rückgängig gemacht werden kann.
Der Rücktritt kann dabei per Brief oder per Fax mitgeteilt werden, wobei eine Absendung der Willenserklärung binnen der eingeräumten Frist ausreicht. Beginn der Frist ist der Kalendertag, an dem der Versicherungsschein, die Vertragsbedingungen sowie die Widerrufsbelehrung dem Versicherte zugegangen sind.
