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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Wiederbeschaffungswert

Als Wiederbeschaffungswert wird in Zusammenhang mit einer Hausratversicherung der Wert beschädigter oder verloren gegangener Güter bezeichnet, den der Versicherte aufwenden muss, um sich neuwertigen Ersatz zu beschaffen.

Der Wiederbeschaffungswert wird, sofern vereinbart, auch dann gezahlt, wenn der tatsächliche Wert des Hausrats durch Abnutzung darunter liegt. Im Falle eines vollständig zerstörten Hausrats ist eine Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes die einzig hilfreiche Variante.


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