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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Zeitwert

Als Zeitwert wird der Geldwert eines Gegenstands bezeichnet, den dieser zum Zeitpunkt des Versicherungswertes leistet. Abnutzung etc. werden vom Kaufpreis subtrahiert. Es ist auch ein Zeitwert über dem Anschaffungspreis denkbar, beispielsweise bei Wertpapieren. Bei den meisten privaten Policen wird im Schadensfall jedoch nicht der Zeitwert, sondern der Wiederbeschaffungswert erstattet.


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